Sobald der erste Schnee fällt und die Wintersaison beginnt zieht es tausende Wintersportler in die Berge und auf die Ski-Pisten. Doch Ski- und Snowboardfahren birgt Risiken. Die Pisten sind immer besser, häufig mit Hilfe von Schneekanonen präpariert und viele Skifahrer überschätzen ihr fahrerisches Können und ihre Reaktionsschnelligkeit. Jährlich verletzen sich rund 40.000 Deutsche bei dieser Freizeitaktivität. Damit das Ski-Vergnügen nicht zum Alptraum wird, ist nicht nur körperliche Vorbereitung wichtig, sondern auch ein ausreichender Versicherungsschutz. Deshalb gehört neben der meist schon vorhandenen privaten Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung ins Gepäck sobald es über die Grenze geht.
1. Auslandsreisekrankenversicherung
Wer ins Ausland reist, sollte generell nicht allein auf die gesetzliche Krankenkasse setzen. Eine zusätzliche Absicherung ist unverzichtbar. Im Gegensatz zur Reichweite der gesetzlichen Krankenversicherungen gilt die Reisekrankenversicherung weltweit und die Behandlungskosten werden der Höhe nach unbegrenzt und ohne Selbstbeteiligung übernommen. Dazu gehören auch z.B. schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz. Ebenfalls mitversichert sind Bergungskosten bis zu einer bestimmten Höhe, der medizinisch sinvoll- und/oder notwendige Rücktransport ins Heimatland oder die Kosten für die Unterbringung der mitversicherten Personen. Im Todesfall werden die Überführungskosten zum Wohnort bei Reisebeginn oder die Beisetzungskosten im Ausland erstattet.
2. Unfallversicherung
Bei der Unfallversicherung sollten Wintersportler zunächst darauf achten, das die aufgrund eines Unfalls anfallenden Bergungskosten in ausreichender Höhe versichert sind. Insbesondere wenn ein Hubschrauber für die Bergung notwendig ist, können diese schnell einen 5-stelligen Betrag erreichen. Auch eine Suche durch die Bergrettung kann teuer werden. Eine private Unfallversicherung deckt aber nicht nur diese Kosten, sondern insbesondere eine durch den Unfall verursachte dauerhafte Invalidität mit möglichen hohen Folgekosten in Form einer versicherten einmaligen Invaliditätsleistung ab. Deshalb ist neben der Bergungskosten-Summe auch auf eine ausreichend hohe Invaliditäts-Summe zu achten.
3. Private Haftpflichtversicherung
Auf der Piste gilt, wie sonst auch: Wer einen Schaden verursacht muss dafür gerade stehen. Das ist im bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Der Schaden-Verursacher muss dem Geschädigten diesen Schaden ersetzen. Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann deshalb existenzbedrohende Größenordnungen erreichen, im schlimmsten Fall mit dem Einsatz des gesamten Vermögens. Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Ein Ski-Unfall kann jedoch auch für den Geschädigten ein Risiko darstellen. Wenn der Verursacher nicht versichert ist und auch sonst über keine oder nicht ausreichende finanzielle Mittel verfügt, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Vor diesem Risiko schützt die „Forderungsausfall – Deckung“ die als Baustein in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden kann. Sie übernimmt den Schaden bei Zahlungsausfall des Verursachers.